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   BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93   

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https://dejure.org/1993,15867
BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93 (https://dejure.org/1993,15867)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1993 - 6 PB 7.93 (https://dejure.org/1993,15867)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1993 - 6 PB 7.93 (https://dejure.org/1993,15867)
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  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde steht dieser Rechtssatz nicht in Widerspruch zu einem Rechtssatz in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 - (BVerwGE 57, 151 [BVerwG 06.12.1978 - 6 P 2/78]).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl.z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - undvom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - undvom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl.z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - undvom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - undvom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1993 - 6 PB 7.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl.z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - undvom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - undvom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
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